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   BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78   

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BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78 (https://dejure.org/1979,645)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1979 - 6 B 42.78 (https://dejure.org/1979,645)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1979 - 6 B 42.78 (https://dejure.org/1979,645)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines Beamten

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).

  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 29.73

    Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung von Beamten auf Grund

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Dabei ist Gesetz in diesem Sinne nicht die allgemeine Rechtsordnung, sondern nur das allgemeine Besoldungsgesetz und "jede (mit dem Besoldungsgesetz ranggleiche) gesetzliche Regelung auch außerhalb des allgemeinen Besoldungsgesetzes, die die Dienstbezüge der Beamten festlegt" (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 77.67 - vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kann hiernach - selbst wenn eine Gesetzesänderung verfassungsrechtlich geboten ist - die verfassungsmäßige Besoldung und Versorgung erst zugesprochen werden, wenn der Gesetzgeber zuvor die verfassungsgemäße - erhöhte - Besoldung und Versorgung durch neues Gesetz festgelegt hat (vgl. Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Nach dem Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung dürfen nur die im Gesetz festgelegten Dienstbezüge gezahlt und gefordert werden (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54] unter Bezugnahme auf BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]; vgl. auch BVerfGE 44, 250 [264]).
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Nach dem Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung dürfen nur die im Gesetz festgelegten Dienstbezüge gezahlt und gefordert werden (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54] unter Bezugnahme auf BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]; vgl. auch BVerfGE 44, 250 [264]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Nach dem Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung dürfen nur die im Gesetz festgelegten Dienstbezüge gezahlt und gefordert werden (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54] unter Bezugnahme auf BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]; vgl. auch BVerfGE 44, 250 [264]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    BesVNG] vom 23. Mai 1975 [BGBl. I S. 1173], geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 [BGBl. I S. 869]; Art. X 2. BesVNG in Verbindung mit Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur [Haushaltsstrukturgesetz - HStruktG] vom 18. Dezember 1975 [BGBl. I S. 3091] in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 22. Dezember 1977 [BGBl. I S. 3102]) die äußersten Grenzen der ihm bei der Regelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts zustehenden, verhältnismäßig weiten Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 26, 141 [158]) überschritten hat.
  • BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
    Nach dem Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung dürfen nur die im Gesetz festgelegten Dienstbezüge gezahlt und gefordert werden (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54] unter Bezugnahme auf BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]; vgl. auch BVerfGE 44, 250 [264]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 26.11.1974 - V C 9.74

    Zurückweisung eines Fachhochschullehrers als Prozeßvertreter

  • BVerwG, 18.10.1978 - 7 B 138.78

    Rechtslehrer an deutscher Hochschule - Fachhochschullehrer

  • BVerwG, 10.11.1977 - 6 B 10.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.10.1970 - VI C 77.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88

    Verwaltungsvorschrift - Revision - Rechtsvorschrift - Verweisung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 11. August 1982 - BVerwG 2 B 10.81 -).
  • BVerwG, 06.11.1979 - 2 B 60.79

    Rückzahlung der Studienbeihilfe eines auf eigenen Antrag vorzeitig entlassenen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 -, vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 - und vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 91.81

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 86.81

    Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers - Neuregelung des Besoldungsrechts

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 109.81

    Besoldungsrechtliche Einordnung der Professoren der Fachhochschulen in Berlin als

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 93.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 102.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 55.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 94.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 107.81

    Vornahme der für die Überleitung eines Beamten in eine andere Besoldungsgruppe

  • BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88

    Auslegung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der

  • BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 53.88

    Selbstbindung der Verwaltung - Änderung einer Verwaltungspraxis - Verstoß gegen

  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 B 56.88

    Änderung der Verwaltungspraxis im Rahmen des Ermessens aus sachgerechten

  • BVerwG, 01.06.1984 - 2 B 41.84

    Auslegung und rechtliche Beurteilung einer Verpflichtungserklärung - Richtlinien

  • BVerwG, 11.08.1980 - 2 B 10.80

    Ordnungsgemäße Darlegung der gundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

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